Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2020
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen von Standflächen sowie für die Teilnahme am Girls Pop-Up, unabhängig davon, ob die Teilnahme als private Verkäuferin oder als gewerbliche Ausstellerin erfolgt.
Mit der Buchung eines Standplatzes werden diese AGB anerkannt.
§ 2 Veranstalter
Veranstalter des Girls Pop-Up ist:
Jelena Jansen, Beauty Science, Kölnstraße, 53757 Sankt Augustin
(Die vollständigen Unternehmensdaten werden im Impressum ergänzt.)
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das jeweilige Buchungssystem oder die vom Veranstalter bereitgestellten Anmeldewege.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung bestätigt und – sofern vorgesehen – die Standgebühr vollständig bezahlt wurde.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 4 Standgebühren und Zahlung
Die jeweils gültigen Standgebühren ergeben sich aus der aktuellen Buchungsseite.
Der Standplatz ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann die Buchung ohne weitere Mitteilung storniert und der Stand anderweitig vergeben werden.
§ 5 Private Verkäuferinnen
Private Standplätze sind ausschließlich für den Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem eigenen Privatbesitz bestimmt.
Insbesondere dürfen verkauft werden:
- Damenbekleidung
- Schuhe
- Taschen
- Schmuck
- Accessoires
Nicht gestattet sind insbesondere:
- gewerbliche Neuware
- Handelsware
- Plagiate oder Fälschungen
- Lebensmittel
- Waffen oder gefährliche Gegenstände
- gesetzlich verbotene Waren
- lebende Tiere
Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige Waren vom Verkauf auszuschließen.
§ 6 Gewerbliche Ausstellerinnen
Gewerbliche Teilnehmerinnen präsentieren Produkte oder Dienstleistungen ihres Unternehmens.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das Bewerbungsverfahren.
Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder das Sortiment zugunsten eines ausgewogenen Veranstaltungskonzeptes zu steuern.
§ 7 Standplatzvergabe
Die Standplätze werden ausschließlich durch den Veranstalter vergeben.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht.
Eine eigenmächtige Weitergabe oder Untervermietung eines Standplatzes ist nicht gestattet.
§ 8 Aufbau und Abbau
Die Aufbau- und Abbauzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Teilnehmerinnen verpflichten sich,
- ihren Stand rechtzeitig aufzubauen,
- den Stand bis Veranstaltungsende geöffnet zu halten,
- den Standplatz sauber zu verlassen.
Ein vorzeitiger Abbau ist nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig.
§ 9 Verhalten auf der Veranstaltung
Alle Teilnehmerinnen verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Verhalten.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie der jeweiligen Location ist Folge zu leisten.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
Die Buchung eines Standplatzes ist verbindlich.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Buchung wird der Standplatz exklusiv für die Teilnehmerin reserviert und steht für den gewählten Veranstaltungstermin nicht mehr zur anderweitigen Vermarktung zur Verfügung. Zudem entstehen dem Veranstalter bereits im Vorfeld organisatorische und wirtschaftliche Aufwendungen (u. a. Planung, Verwaltung, Zahlungsabwicklung und Marketing).
Aus diesem Grund werden bereits gezahlte Standgebühren bei einer Stornierung grundsätzlich nicht erstattet.
Die Teilnehmerin kann jedoch eine geeignete Ersatzperson benennen. Die Übertragung des Standplatzes bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Kann der frei gewordene Standplatz durch den Veranstalter erneut vergeben werden, kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen eine vollständige oder teilweise Erstattung der Standgebühr gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Bleibt eine Teilnehmerin der Veranstaltung ohne vorherige Stornierung fern, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühr.
§ 11 Absage oder Verlegung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder den Veranstaltungsort zu ändern.
Wichtige Gründe können insbesondere sein:
- höhere Gewalt
- behördliche Anordnungen
- Sicherheitsgründe
- außergewöhnliche Wetterereignisse (bei Outdoor-Veranstaltungen)
- sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters
Bereits gezahlte Standgebühren werden in diesem Fall entweder zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren oder persönlichen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder in gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
§ 13 Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese dürfen zur Berichterstattung sowie für Werbezwecke des Girls Pop-Up (insbesondere Website, Social Media und Printmedien) verwendet werden.
Wer dies im Einzelfall nicht wünscht, kann sich vor Ort an den Veranstalter wenden.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 15 Hausrecht
Der Veranstalter übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus.
Teilnehmerinnen und Besucherinnen, die gegen diese AGB oder die Standregeln verstoßen oder andere Personen gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
